Die Wirksamkeit von Hypnose
Kontraindikation
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Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich bei folgenden Kontraindikationen keine Hypnosen durchführen darf bzw. nicht durchführe:
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bei geistigen Behinderungen
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bei akuten Psychosen
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bei Alkohol-, Medikamenten-, Schmerzmittel- oder Drogenabhängigkeit
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wenn Sie in den letzten Wochen einen Herzinfarkt oder Schlaganfall hatten
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bei Thrombose
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bei Epilepsie
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bei schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems
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bei Erwachsenen, bei denen die Einwilligung zur Behandlung eines gesetzlichen Betreuers mit entsprechendem Aufgabenkreis notwendig ist
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bei Persönlichkeitsstörungen
Angaben hierzu können im Anamnesebogen gemacht werden. Sollten Angaben verschwiegen oder falsch wiedergegeben werden, gilt der Haftungsausschluss.
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Ich biete aktuell keine Behandlungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren an!